Das neue BetmG 6 Monate nach dem Inkrafttreten
Ein Überblick in Bezug auf Cannabis

Das neue BetmG sollte die Situation ein wenig beruhigen, aber heute bereits 6 Monate nach dem Inkrafttreten der dazu-passenden Verordnungen können wir die Tragweite des organisierten Betruges erkennen.
Noch nie wurde ein Gesetz herausgegeben welches die Rechte der Bürger erweitert hätte.
Wir sind heute meilenweit davon entfernt eine vernünftige Drogenpolitik gegenüber Cannabis Gesetzlich festgeschrieben zu haben.
Die vom BAG und den Medien verkündete möglichkeit der medizinischen Verwendung von Cannabis beschränkt sich (wie könnte es anders sein) auf Substanzen der PharmaIndustrie.
Das neue BetmG hat nicht dazu geführt das Kranke Menschen Cannabis nutzen oder sonst wie erhalten könnten, nein einzig die Synthetische Substanz Marinol oder das teil-Synthetische Dronabinol sind zu preisen, bis zu 100mal höher als auf dem Schwarzmarkt, legal erhältlich.
Cannabis ist im neuen Gesetz eine verbotene Substanz, welche kein Kranker anbauen kann. Sonderbewilligungen für schwerst kranke erteilt das BAG nicht, da das BAG an der Wirksamkeit einer solchen Behandlung zweifelt, Siehe : Antwort Brief 2 an das BAG. Eine Behandlung mit den von SwissMedic zugelassenen Medikamenten wirken in den seltensten fällen und kosten ein Vermögen, sie werden von den Krankenkassen nicht bezahlt.
Im neuen Gesetz ist neu selbst der Anbau von Cannabis verboten, auch für Schwerst kranke. Einzig erlaubt ist Industriehanf, empfohlen wird der Anbau von Hanf aus dem Sortenkatalog des BLW - eine einzige Hybrid-Sorte welche zum Anbau angeboten wird. Leider faulen die Blüten dieser Sorte bereits vor der Samenreife.
Allein schon die Erhaltungszucht der uralten Kulturpflanze Cannabis sativa L. kann heute ein Verbrechen sein. Nur noch die Hybrid-Sorten von „Monsanto&co“ sind heute sicher erlaubt.
Das neue Gesetz erlaubt zwar vordergründig einen THC-Gehalt von 1% aber die Analysen-Methoden wurden so abgeändert das selbst Faser-Hanf als Betäubungsmittel gelten, und von den Behörden jederzeit vernichtet werden kann.
Wir stehen also heute genau da wo wir mit Sicherheit wissen das der Gesetzgeber für Cannabis noch keine Lösung gefunden hat.
Die Willkür fängt von neuem an und jede Pflanze muss zuerst den Gang zum Bundesgericht (Oberster Gerichtshof) überleben bevor sie wachsen darf.
Ihr seht also, Grundrechte und Artenschutz welche in der Verfassung festgeschrieben, die Volksabstimmung welche mit einer überwältigenden Mehrheit die Wiedereinführung Alternativer Heilmethoden fordert unterliegen im neuen Gesetz, zugunsten der Tyrannei einer Parlamentarischen Mehrheit












