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Im Bundestag: Eigenbedarfsanbau und Cannabis Social Clubs

Unter dem populistisch-manipulativen Titel “Wie gefährlich ist Cannabis?” werden in einer öffentlichen Anhörung die Mitglieder des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD) am Mittwoch, 25. Januar 2012 ab 14 Uhr bei mehreren Experten über Folgen einer möglichen Legalisierung von Cannabis informieren. Hintergrund der 90minütigen Sitzung im Anhörungssaal 3 101 des Berliner Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses ist ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/7196).

Cannabis Social Clubs Berlin www.cannabis-clubs.de 24. Januar 2012 von castor

Als Sachverständige werden sprechen:

- Dr. Raphael Gaßmann, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e.V.
- Dr. Rainer Dahlenburg, Bundeskriminalamt/KT 34 (Toxikologie) Wiesbaden
- Dr. Nicole Krumdiek, Universität Bremen
- Staatsanwalt Jörn Patzak, Staatsanwaltschaft Trier
- Prof. Dr. Rainer Thomasius, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
- Hans-Günther Meyer-Thompson, Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e.V.
- Georg Wurth, Deutscher Hanf Verband
- Prof. Dr. Frieder Hessenauer, Bundesärztekammer, Referent für Suchtprävention, Fortbildung, Illegale Suchtstoffe
- Rolf Hüllinghorst, ehem. Geschäftsführer Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)

Weitere Auskünfte erteilt das Büro des Abgeordneten Frank Tempel (DIE LINKE) unter Telefon 030-227-74345 oder eMail frank.tempel chez bundestag.de.

Linke: Eigenanbau von Cannabis erlauben

Die Linke fordert von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfes, der den Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabiserzeugnissen zum Eigengebrauch legalisiert. Während der Handel mit Cannabispflanzen und -produkten weiterhin untersagt bliebe, würde somit der Eigenanbau von Cannabispflanzen erlaubt.

Die Legalisierung des Eigenanbaus bildet auch die Grundlage für die von der Fraktion vorgeschlagenen Cannabis-Clubs. Diese sollen im Gesetz explizit als Möglichkeit genannt werden, den Eigenanbau der Pflanze an Außenstehende zu übertragen. Die Fraktion fordert, die Clubs als eingetragene Vereine zu organisieren, die überwiegend keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Der Zugang zu den Räumlichkeiten solle dabei ausschließlich namentlich bekannten, volljährigen Mitgliedern gestattet sein.

Interessierte Besucher werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses für Gesundheit mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort vorzugsweise per E-Mail (gesundheitsausschuss chez bundestag.de) anzumelden. Eine Bestätigung der Anmeldung wird nicht gegeben.

Zeit: Mittwoch, 25. Januar 2012, 14 bis 15.30 Uhr
- Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Eingang: Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1, 10557 Berlin, Sitzungssaal E 3.101

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Forderungstext im Detail

1. Der Besitz von Cannabis zum Eigengebrauch wird legalisiert. Dafür ist der Besitz von bis zu 30 g getrocknete Teile der Cannabispflanze oder äquivalente Mengen anderer Cannabiserzeugnisse (z. B. Haschisch, Frischpflanzen) von den Regelungen des BtMG auszunehmen. Der Handel mit Cannabispflanzen und -produkten bleibt untersagt.

2. Die Regelungen zu Cannabissamen sind aus den Anlagen des BtMG zu streichen. Der Handel und Besitz von Cannabissamen und der Eigenanbau von Cannabis zum Eigengebrauch werden damit legalisiert.

3. Cannabis-Clubs werden im Gesetz explizit als Möglichkeit genannt, den Eigenanbau delegieren zu können. Die Clubs können für ihre Mitglieder den Cannabiseigenanbau übernehmen und gegen Zahlung kostendeckender Geldbeträge Cannabispflanzen zum Eigengebrauch abgeben. CannabisClubs sind eingetragene Vereine und verfolgen nicht überwiegend wirtschaftliche Interessen. Der Zutritt zu deren Räumlichkeiten ist ausschließlich namentlich bekannten, volljährigen Mitgliedern vorbehalten. Für den Anbau in Cannabis-Clubs ist durch den Vereinsvorstand die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Cannabis-Clubs unterliegen einem Werbeverbot und müssen von Interessenten eigeninitiativ kontaktiert werden.

4. Für Cannabisprodukte gilt ein Werbeverbot.

5. Das Rauchen von Cannabis unterliegt den Nichtraucherschutzgesetzen.

6. Für den Straßenverkehr ist eine wissenschaftlich begründete zulässige Höchstgrenze von Tetrahydrocannabiol im Blut einzuführen.

http://cannabispetition.de/

http://www.cannabis-clubs.de/25-jan...

http://www.bundestag.de/bundestag/a...

Deutscher Bundestag
- Mediathek : Ausschusssitzungen

- 25. Januar 2012
- Für und Wider Cannabis-Clubs

http://dbtg.tv/cvid/1526705

  • Une commission spéciale du Bundestag (chambre basse du parlement allemand), chargée de la santé publique, évoquera mercredi la légalisation des drogues douces, et notamment du cannabis.
Artikel modifiziert Freitag 27. Januar 2012 01:48, Erscheinungsdatum Mittwoch 25. Januar 2012 12:03

http://www.cannabis-helvetica.ch
http://www.swisshempshop.com